IT-Compliance: Nachhaltige steuernde IT-Compliance durch die Mobilisation der Mitarbeiter

Neben der Umsetzung von aufsichtsrechtlichen Vorgaben in der Finanzdienstleistersteuerung und dem damit verbundenen Aus- bzw. Umbau der IT-Architektur, tritt auch die eigentliche IT-Arbeit in Finanzunternehmen vor dem Hintergrund steigender Internetkriminalität und teilweise unzureichender Schutzmaßnahmen immer stärker in den Fokus der Aufsicht. Folgend hieraus ist die IT verstärkt Gegenstand eigenständiger aufsichtsrechtlicher Prüfungen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) konkretisiert mit den Anforderungen an die IT vor allem die MaRisk für den Bankensektor, die MaGo für Versicherungsunternehmen und die KAMaRisk für Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Während die „Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT)“ bereits im November 2017 veröffentlicht wurden, sind die „Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT)“ mit Fassung vom Juli 2018 und die „Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT)“ im Oktober 2019 erschienen.

Unabhängig vom Jahr des Inkrafttretens der Anforderungen steht fest, dass für alle Finanzdienstleistungsunternehmen Handlungsbedarf mit Fokus auf die IT besteht, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.

Gesetzliche Vorgaben sind keine Handlungsanweisungen

Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben bisher in den wenigsten Fällen explizite Handlungsvorschriften, sondern leiten sich aus dem Anspruch der IT-Sicherheit im weiteren Sinne sowie etablierten Sicherheitsstandards (u.a. BSI, ISO, …) und wachsender Marktexpertise ab.

Auf die Unternehmen kommen somit weiter steigende IT-Aufwände zu, die es neben wachsender Projektportfolien für die Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen in der Steuerung und der zunehmenden Digitalisierung effizient zu managen gilt.

Schutzbedarfe ergeben sich aus den Schutzzielen

EUROGROUP CONSULTING begleitet seine Kunden bei der Analyse sowie bei der Ausgestaltung und Dimensionierung ihrer IT-Compliance.

Die Ableitung der Schutzbedarfe auf Basis einer Definition der Schutzziele und einer Risikoanalyse aller relevanten IT-Komponenten und betroffenen IT-Prozesse ist eine notwendige Voraussetzung für eine vollständige Gesamtsicht.

Abbildung IT-Compliance: Eine umfassende Sicht auf die Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben als Basis einer effizienten Ausgestaltung

Umfassende Betrachtung der IT-Risiken

Um eine effiziente, zielgerichtete und wirkungsvolle Ausgestaltung sicherzustellen, gilt es, neben der umfassenden Betrachtung eine fortwährende und risikobasierte Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten. Dazu sind IT-Risiken als separate Steuerungsdimension in allen IT-Prozessen zu verankern und über ein integriertes IT-Risikomanagement permanent zu managen.

Die Umsetzung der steuernden IT-Compliance nachhaltig zu verankern, bedeutet ein Umdenken zu fördern

Die Umsetzung erfordert zunehmende Verantwortungsübernahme durch die Mitarbeiter. Durch die Verankerung einer zentralen Transparenz und der Aufbau einer dezentralen Steuerung entstehen neue Strukturen, die den Mitarbeiter in den Fokus setzen. Dadurch wird ein Umdenken in der täglichen Arbeit und eine intrinsische Integration der bewussten Umsetzung in Architektur, Prozessen und individuellem Verhalten begünstigt. Denn nur durch den Mitarbeiter kann eine steuernde IT-Compliance nachhaltig in die Organisation getragen werden.

Der EUROGROUP CONSULTING-Ansatz umfasst all diese Maßnahmen und sieht den Mitarbeiter und dessen Umdenken als entscheidend zur Entfaltung der vollen Wirkungskraft einer steuernden IT-Compliance an.

Durch die jahrelange Erfahrung und Begleitung unserer Kunden bei der Positionierung und Weiterentwicklung ihrer IT sowie der Beratung und Lösungsfindung unserer Teildisziplinen in den Bereichen des ORG/IT-Managements, wird eine zukunftssichere IT bei EGC auch im Kontext anderer Projektziele praktiziert.

Abbildung IT-Compliance als Steuerungseinheit: Die erfolgreiche Umsetzung und Verankerung einer steuernden und wirkungsvollen IT-Compliance erfolgt in drei Stufen

 

 


EGC EUROGROUP CONSULTING AG | Thurn-und-Taxis-Platz 6 | 60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2475055-0 | Fax: +49 69 2475055-50 | E-Mail: info@eurogroupconsulting.de

EUROGROUP CONSULTING GMBH ÖSTERREICH | Dr. Karl Lueger Platz 5 | 1010 Wien
Telefon: +43 (1) 513 448 00 | Fax: +43 (1) 513 448 050 | E-Mail: info@eurogroupconsulting.at