DataNavigator

​Neufassung der MaRisk stellt Anforderungen an die Verwendung von Modellen in Kreditinstituten

Mit dem Rundschreiben 05/2023 (BA) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 29.06.2023 die aktualisierte Fassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für Kreditinstitute veröffentlicht.

Der Allgemeine Teil der MaRisk wurde mit dieser Novellierung um ein Modul ergänzt, in dem die Anforderungen formuliert sind, die Kreditinstitute bei der Ausgestaltung und Verwendung von Modellen künftig zu berücksichtigen haben.

In diesem Beitrag unserer Reihe DataNavigator schildert Marco Weiß, welche Regelungen von den Kreditinstituten künftig bei der Verwendung von mathematisch-statistischen Verfahren in Verbindung mit dem Datenmanagement nach BCBS 239 zu beachten sind und welche Implikationen sich für die Umsetzung der MaRisk ergeben.

DataNavigator #18: Daten und Modelle in der 7. MaRisk-Novelle

 

Der ‚DataNavigator‘ als hilfreicher Lotse rund um das Management von Daten

Unterschiedliche Autoren beleuchten in der Reihe DataNavigator die vielfältigen Facetten des Datenmanagements und zeigen Ihnen interessante Aspekte auf. Der DataNavigator wird von Eurogroup Consulting regelmäßig zweimonatlich herausgegeben und möchte Ihnen interessante Denkanstöße liefern. Wir freuen uns, Ihnen mit dem DataNavigator unsere Erfahrungen weiterzugeben und stehen Ihnen für die Diskussion gerne zur Verfügung! Sie erreichen Autoren und Herausgeber bei Anregungen und Feedback unter der E-Mail-Adresse datanavigator@eurogroupconsulting.de.


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