Nach dem „EU-Green Deal“ müssen Finanzdienstleister in einem besonderen Maße eine Vielzahl regulatorischer Nachhaltigkeitsvorgaben umsetzen und anwenden. Dies soll der entscheidenden Rolle der Finanzdienstleister für mehr Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Unser EGC-Experte für Nachhaltigkeit, Dr. Claus Beckenhaub, erläutert im Interview mit Norman Weißer, auf was dabei besonders zu achten ist.

 

 

Lieber Claus, wir freuen uns, Dich bei EGC als neuen Managing Partner begrüßen zu dürfen. Du bist ausgewiesener Experte für Nachhaltigkeit und hast somit ein Thema mitgebracht, das für Finanzdienstleister zukünftig noch mehr an Bedeutung gewinnen wird. Welche unserer Kunden betrifft denn das Thema besonders?

EGC Eurogroup Consulting ist ein auf Finanzdienstleister spezialisiertes Beratungsunternehmen. Damit sind alle Kunden von EGC unmittelbar betroffen, da alle Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen beim Übergang zu einem nachhaltigen und inklusiven Wirtschafts- und Finanzsystem eine entscheidende Rolle spielen. Sie können durch ihre Kreditvergabe-, Anlage- und Versicherungstätigkeiten erhebliche positive und negative Auswirkungen haben. Der Ausprägungsgrad der Betroffenheit hängt natürlich vom Geschäftsmodell, dem Kundenportfolio und der Größe der Finanzdienstleistungsunternehmen ab.

Verstehe, und weshalb sollten Kreditinstitute und Versicherungen dieser wichtigen Rolle gerecht werden, wenn sie aktuell von ganz anderen Themen getrieben sind?

Nach dem „EU-Green Deal“ müssen Finanzdienstleister in einem besonderen Maße eine Vielzahl regulatorischer Nachhaltigkeitsvorgaben umsetzen und anwenden, die ineinandergreifen und sich über die nächsten Jahre kontinuierlich weiterentwickeln werden. Dies soll der besonderen Rolle der Finanzdienstleister für mehr Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Die fristgerechte Umsetzung ist Gegenstand der Abschlussprüfung bzw. der Prüfung durch die Aufsichtsbehörden.

Dazu gehören zunächst alle Vorschriften, die nur die Finanzindustrie betreffen. Hierzu zählen vor allem (i) die Vorgaben der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFRD), die Kapitalflüsse über Finanzdienstleister in nachhaltige Anlagen bzw. Wirtschaftstätigkeiten lenken soll, (ii) Sondervorschriften zum Vertrieb und der Auflage von Finanzprodukten (Ergänzungen der Richtlinie für Finanzinstrumente, Markets in Financial Instruments, MiFiD bzw. die kürzlich verabschiedete EU Green Bond Verordnung) und (iii) immer spezifischer werdende aufsichtsrechtliche Vorgaben zum Risikomanagement von Klima- und Umweltrisiken der europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden.

Außerdem müssen Finanzdienstleister dann noch zusätzlich, wie Unternehmen aller anderen Branchen (iv) die Umwelt-EU–Taxonomie-Verordnung und (v) die Nachhaltigkeitsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) umsetzen und anwenden. Die EU-Taxonomie Verordnung ist dabei ein Umweltklassifizierungssystem, das grüne und nicht grüne Wirtschaftstätigkeiten ordnet und vergleichbar machen soll und auf 6 Umweltziele ausgerichtet ist. Zu den Umweltzielen zählen (1) Klimaschutz, (2) Anpassung an den Klimawandel, (3) nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, (4) Übergang zur Kreislaufwirtschaft, (5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und (6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme. Hiervon sind bei Finanzdienstleistern vor allem das Kreditportfolio und die Anlage- bzw. Versicherungstätigkeiten betroffen, die neue Kundendaten erfordern. An dieser Stelle kann man noch darauf hinweisen, dass aktuell eine korrespondierende ‚Social-EU-Taxonomie-Verordnung‘ erarbeitet wird.

Die Nachhaltigkeitsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), die nun erstmalig ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden ist, setzt auf der Taxonomieverordnung auf und soll das Nachhaltigkeitsprofil von Unternehmen in die Finanzberichterstattung integrieren, spezifizieren und entlang der Dimensionen Ökologie (E – Environment), Gesellschaft (S – Social) und Unternehmensführung (G – Governance) vergleichbar und öffentlich machen.
Daneben gibt es noch weitere regulatorische Vorgaben wie beispielsweise das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder die Anpassungen der Berichterstattung nach IFRS (International Financial Reporting Standards), wovon insbesondere international tätige bzw. börsenorientierte Finanzdienstleister betroffen sind.

Da entsteht ja ein völlig neuer Regulierungsbereich zur Nachhaltigkeit im Vergleich zu bereits bestehenden rechtlichen Anforderungen wie beispielsweise das Umwelt- und Mitarbeiterrecht. Was ist denn das Neue dabei?

Das wesentlich Neue bei dieser Regulierung liegt in der Wirkung, dass sich jedes Finanzdienstleistungsunternehmen im Rahmen der Umsetzung und Anwendung der Regularien zusätzlich die strategische Frage stellen muss, ob es eher eine passive oder proaktive Rolle bei der Nachhaltigkeitstransformation spielen möchte. Also im Extremen die regulatorischen Vorgaben nur minimalistisch anwenden möchte oder die neue Transparenz für Geschäftschancen nutzt bzw. eine für alle sichtbar führende Rolle übernimmt.
Die praktische Relevanz ist deshalb teilweise vom Ambitionsniveau des Finanzdienstleisters abhängig, also ob Nachhaltigkeit wesentlicher Teil des Geschäftsmodells wird oder eine dauerhaft aufwendige Compliance-Übung, die allerdings auch ihre Öffentlichkeitswirkung hat.

Das klingt anspruchsvoll und die Marktpositionierung unserer Kunden wird spannend. Was sind denn die großen Herausforderungen bei der Umsetzung der Regularien?

Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsregulierung betrifft das gesamte Finanzdienstleistungsunternehmen und die wesentlichen Wertschöpfungsketten einschließlich Lieferanten („upstream“) und Kunden („downstream“). Dazu ist Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung (Governance) zu verankern, in die Unternehmensstrategie und im Risiko- und Chancenmanagement aufzunehmen und zu integrieren und durch Metriken und Ziele zu unterlegen. In der Betriebsorganisation erfordert dies in der gesamten Breite Schulungen der Belegschaft und eine Überprüfung bzw. Anpassung aller Kernprozesse und der IT.

Da es bei den Vorschriften insbesondere um die Herstellung von Transparenz für informierte Entscheidungen geht, sind Nachhaltigkeitsdaten in einem bisher nicht da gewesenen Umfang erforderlich. Die Daten für den Finanzdienstleister selbst können dabei vergleichsweise einfach erhoben und perspektivisch beeinflusst werden, also wie hoch beispielsweise der Energieverbrauch und damit die Emissionen der IT (vor allem der Rechenzentren), der Liegenschaften, der ‚Operations‘ bzw. der Herstellung der Produkte wie beispielsweise Debit Karten (z.B. mit Plastikersatz) und der Mobilität der Belegschaft (z.B. Elektroautos bzw. Zug statt Flug) sind oder zukünftig sein sollen. Sehr herausfordernd wird es allerdings bei der Erhebung der Kundendaten – und das ist der relevantere Teil der Rolle. Die Daten sind entweder nicht bzw. nicht in der erforderlichen Qualität verfügbar. Wenn Daten verfügbar sind, dann meist intern in Silos bzw. extern durch Datenlieferanten nach unterschiedlichen, nicht vergleichbaren Methoden ermittelt und meist nicht konsistent.

 

„Es ist deshalb wichtig, heute Implementierungsentscheidungen so zu treffen, dass sie aus dem Blickwinkel eines in 2-3 Jahren naturgemäß besser informierten Prüfers oder einer klagefreudigen Non-Government Organisation (NGO) standhalten, also gut begründet, dokumentiert und gegebenenfalls heute schon öffentlich gemacht werden.“

 

 

Dadurch müssen faktisch die bisher auf Geldwäscheprävention ausgerichteten „Know your Customer“ (KYC) Daten systematisch um ESG-Informationen des Kunden ergänzt werden. Außerdem sollten die Nachhaltigkeitsdaten und deren Einwertung mit anderen Vorgaben im Berichtswesen der Finanzdienstleister widerspruchsfrei sein.
Ausgehend vom anspruchsvollen Datenkatalog der regulatorischen Anforderungen bedarf es deshalb einer Überprüfung und Erweiterung des Datenmodels und der Datenprozesse, integriert in eine erweiterte Datengovernance und meist auch ergänzte IT-Plattform des Unternehmens, die in das IT-Zielbild des Finanzdienstleistungsunternehmens passen sollte.

Neben der Erhebung von kundenbezogenen Nachhaltigkeitsdaten kann auch die nachhaltige Steuerung des Finanzdienstleisters eine Herausforderung darstellen, da Nachhaltigkeitskennziffern zumindest kurzfristig oft im Zielkonflikt mit Finanzkennziffern stehen.

Kannst du hierzu ein Beispiel nennen?

Ein einfaches Beispiel ist die Vertriebssteuerung bei der Kreditvergabe nach dem RORAC (Return on Risk Adjusted Capital), die mit der strategischen  Selbstverpflichtung einer Netto CO2 Neutralität in Einklang gebracht werden muss. Aktuell sind bei einer Kreditentscheidung – in der großen Linie – entweder beide Werte niedrig oder hoch, also ein klassischer Zielkonflikt zwischen Profitabilität und finanzierter CO2 Emission, der über eine zeitbezogene Portfoliobetrachtung aufgelöst werden muss. Hinzu kommen regulatorische Kennziffern wie die Green-Asset Ratio (GAR) für Kreditinstitute oder KPIs bezogen auf Kapitalanlagen bzw. auf versicherungstechnische Tätigkeiten von Versicherungsunternehmen, die berücksichtigt bzw. im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung erläutert werden müssen. Insgesamt bedarf es also einer Überprüfung, Ergänzung und gegebenenfalls Anpassung der Gesamtsteuerung des Finanzdienstleisters, der damit zusammenhängenden Anreiz- und Vergütungssysteme beginnend mit der Balanced Scorecard der Geschäftsleitung, über die Geschäftsbereiche bis zur individuellen Zielsetzung des Vertriebsmitarbeiters.

Übrigens, als große übergreifende Herausforderung bei der Umsetzung und Anwendung kann man sicherlich auch noch das Risiko bezeichnen, dass Finanzdienstleister in 2 bis 3 Jahren Greenwashing Vorwürfen ausgesetzt sind, die sich auf heutige Sachverhalte beziehen. Die Ursache solcher Vorwürfe können in der heute noch unzureichenden Datenverfügbarkeit bzw. die sich permanent weiterentwickelnde Regulierung begründet sein, die im Nachhinein anspruchsvolle Themen wie beispielweise Biodiversität spezifizieren. Es ist deshalb wichtig heute Implementierungsentscheidungen so zu treffen, dass sie aus dem Blickwinkel eines in 2 bis 3 Jahren naturgemäß besser informierten Prüfers oder einer klagefreudigen Non-Government Organisation (NGO) standhalten, also gut begründet, dokumentiert und gegebenenfalls heute schon öffentlich gemacht werden. Abhängig von der Komplexität des Geschäftsmodells und des Kundenportfolios empfiehlt sich deshalb die Implementierung eines Rahmenwerks mit systematischen Bausteinen zum Schutz gegen solche Vorwürfe mit ihren möglichen haftungsrechtlichen Auswirkungen.

Wenn ich dir so zuhöre, kann man den Eindruck gewinnen, dass unsere EGC-Kunden vom Regulierungsgeber dazu verpflichtet werden, die Nachhaltigkeitstransformation nach vorne zu treiben ohne davon einen Vorteil zu haben – im Gegenteil: viel Arbeit und Risiken, etwas falsch zu machen. Ist dieser Eindruck zutreffend?

Auf den ersten Blick und kurzfristig gedacht ist das sicherlich so. Mittel- und langfristig macht es aber Anlage-, Kredit- und Versicherungsentscheidungen besser und hilft eines der großen Themen unserer Zeit wie den Klimawandel zu adressieren. Also insgesamt ein gutes Thema, was von verschiedenen Stakeholdern genau beobachtet wird und nicht zuletzt auch bei der Gewinnung von Nachwuchskräften hilfreich sein dürfte.
Es geht deshalb aus meiner Sicht darum, sich als Finanzdienstleister nicht dogmatisch, aber mit Augenmaß so zu positionieren, um insbesondere über die  Kundenarbeit einen sichtbaren Beitrag zur Nachhaltigkeitstransformation zu leisten und gleichermaßen ambitionierte finanzielle Ziele weiterzuverfolgen. Die Beratung, Finanzierung und Versicherung für mehr Nachhaltigkeit im Privat- und Firmenkundengeschäft bietet dabei ein außerordentliches Geschäftspotenzial. Für Kreditinstitute zeigt dies beispielsweise der Verlauf des Neuemissionsvolumen von Fremdkapital, das 2017 weltweit noch bei 200 Mrd. USD lag und bis 2023 stetig auf ca. 975 Mrd. USD angestiegen ist – mit einem einmaligen Rückgang im Jahr 2022 auf 715 Mrd. USD wegen des Russland-Ukraine Krieges und der damit zusammenhängenden Auswirkungen [DZ Bank, 2023]. Der geschätzte Finanzierungsbedarf von 2021 bis 2050 allein für den Klimaschutz und allein für Deutschland wird auf ca. 4,5 Bill. EUR geschätzt [KfW, 2021].
Für Versicherer stellt die Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit geschätzten Kosten für den Klimawandels allein in Deutschland bis 2050 von ca. 900 Mrd [BMWK, 2023] einen Referenzwert dar, Versicherungs- und Anlageprodukte auf dieses Szenario hin zu überprüfen.

Es kommt also darauf an, den Finanzierungs-, Versicherungs- bzw. Anlage- und auch Beratungsbedarf von Bestands- und Zielkunden zu verstehen, um auf dieser Grundlage ein wettbewerbsfähiges Produkt- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung zu stellen. Dies können beispielweise günstigere Refinanzierungsmöglichkeiten für Klimaschutz-Projekte sein (z.B. neue EU – Green Bond Standard Emissionen oder Kooperationen mit Förderbanken wie der Europäischen Investitionsbank, KfW oder Landesförderbanken), die Nutzung klimafreundlicher Technologien über einen Kauf-, Mietkauf-, Leasing- oder Versicherungsvertrag zu unterstützen bzw. den Zugang zu einem kundenorientierten, klimafördernden Ökosystem zu vermitteln. Hiermit kann der Finanzdienstleister profitabel wachsen bzw. von der anderen Seite betrachtet, vermeiden, dass er schrumpft. Ich bin davon überzeugt, dass zumindest mittel- und langfristig das Treiben der Nachhaltigkeitstransformation nicht im Widerspruch zu den finanziellen Zielen steht, wenn man das Thema richtig angeht.

Das macht alles guten Sinn, und die Profitabilität hängt sicherlich am Ende auch von den Refinanzierungs- bzw. Rückversicherungsmöglichkeiten des Finanzdienstleisters und der Motivation des Geschäfts- bzw. Privatkunden ab, in die Nachhaltigkeitstransformation zu investieren. Um das Thema organisatorisch anzugehen, welche Bereiche im Unternehmen müssen denn was machen, um ihrer Rolle gerecht zu werden?

Da Nachhaltigkeit ein Querschnittsthema ist, sind der Vertrieb, die Produktion als auch die Steuerung des Finanzdienstleisters durch die Nachhaltigkeitsanforderungen betroffen. Die ESG-Anforderungen können dabei konkret in 9 Handlungsfelder unterteilt werden, die (1) Strategie und Ziele, (2) Kundenbedürfnisse, (3) Produkte und Dienstleistungen, (4) Datenerhebung und -haltung, (5) Prozesse und (6) IT bzw. das (7) Berichtswesen, das (8) Risiko- und Chancenmanagement und die (9) Unternehmensführung betreffen. Zu allen Handlungsfeldern hat EGC einen Aktivitätskatalog mit Ergebnistypen entwickelt, der konkret angegangen werden kann.

Bei allen Aufgaben steht nach dem EGC-Erfolgsprinzip der Mensch im Mittelpunkt, der im Vorgehensmodell besonders eingebunden wird. Weitere Erfolgsfaktoren sind bei diesem Thema ein tiefes bankfachliches Wissen in allen Handlungsfeldern, gepaart mit einem profunden regulatorischen Verständnis und langjähriger Erfahrung im konstruktiven Austausch mit Aufsichtsbehörden.

Als übergeordnete Ziele sollten in den Handlungsfeldern eine tragfähige aufsichtsrechtliche Umsetzung sichergestellt werden, vertriebliche Chancen explizit genutzt und Maßnahmen zeit- und ressourcenschonend umgesetzt werden. Zusätzliche Komplexität sollte insbesondere im Vertrieb unbedingt vermieden werden und auch der pro-aktive, durchdachte Schutz gegen Greenwashing Vorwürfe sollte fester Bestandteil der Umsetzung sein.

Danke, Claus. Das ist sehr klar. Was würdest du unseren Kunden denn noch zum Abschluss unseres Interviews raten?

Mit Blick auf den Erstanwendungszeitpunkts der verschiedenen Regularien kann ich nur empfehlen, die verschiedenen Handlungsfelder daraufhin zu betrachten, ob alles Notwendige für das Finanzdienstleistungsunternehmen umgesetzt wurde. EGC bietet hierfür bei Bedarf auch einen „Readiness Check“ an, der den Reifegrad der Handlungsfelder bewertet. Bei der Einwertung der Handlungsfelder sollte man neben der Effektivität zumindest perspektivisch auch auf eine effiziente, also eventuell über Dritte besorgte, möglichst digitale, mit generativer künstlicher Intelligenz unterstützte Umsetzung achten

Vielen Dank für das informative Gespräch, lieber Claus!

 


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